• Bischoffen (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.

Beschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpartner

Gemeinde Bischoffen

Adresse

Hausanschrift

Schulstraße 23

35649 Bischoffen

Kein Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr

Die Gemeindeverwaltung ist zu den genannten Öffnungszeiten erreichbar und ohne vorherige Terminvereinbarung besuchbar. Für individuelle Termine mit einem der Sachbearbeiter können selbstverständlich weiterhin auch Termine vereinbart werden.

Kontakt

Telefon: 06444 9231-0

Telefax: 06444 9231-49

E-Mail: info@bischoffen.de

E-Mail: rathaus@bischoffen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

Adresse

Hausanschrift

Baumeisterweg 3

35576 Wetzlar

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Junostraße 1F

35745 Burg

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Kontakt

Telefon: 06441 407-2547(Standort Wetzlar)

Telefon: 06441 407-7355(Standort Herborn-Burg)

Telefax: 06441 407-1050

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de

Internet

Bankverbindung

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

BIC:

Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

Stichwörter

Führerscheinstelle

Version

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr

Adresse

Hausanschrift

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

35390 Gießen

(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

Postanschrift

Postfach 10 08 51

35338 Gießen

Hausanschrift

Colemanstraße 5

35394 Gießen

(Besucheradresse)

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

Telefax: 0641 303-2389

E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de

Version

Technisch geändert am 15.10.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Gültiger Führerschein
  • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
  • ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
  • ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
  • Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
  • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Fristen

Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.09.2022

Version

Technisch erstellt am 06.02.2012

Technisch geändert am 13.02.2025

Stichwörter

Grundqualifikation, Fahrerqualifizierungsnachweis, FQN, Gewerbliche Nutzung, Ausstellung, Fahrerlaubnis, Schlüsselzahl 95, C- Klassen, Führerschein, Weiterbildung, Fuhrerschein, Beschleunigte Grundqualifikation, D- Klassen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019