• Mühltal (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.

Beschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr

Adresse

Hausanschrift

Jägertorstraße 207

Postfach

64289 Darmstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Albinistraße 23

64807 Dieburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 05.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Gültiger Führerschein
  • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
  • ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
  • ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
  • Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
  • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Fristen

Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.09.2022

Version

Technisch erstellt am 06.02.2012

Technisch geändert am 13.02.2025

Stichwörter

Grundqualifikation, Fahrerqualifizierungsnachweis, FQN, Gewerbliche Nutzung, Ausstellung, Fahrerlaubnis, Schlüsselzahl 95, C- Klassen, Führerschein, Weiterbildung, Fuhrerschein, Beschleunigte Grundqualifikation, D- Klassen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019