Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.

    Beschreibung

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

    Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Ansprechpartner für die Durchführung der Weiterbildung ist eine anerkannte Ausbildungsstätte. Sie können zu jeder anerkannten Ausbildungsstätte im gesamten Bundesgebiet gehen. Die anerkannte Ausbildungsstätte berät Sie auch über die für Sie maßgeblichen Lernziele.

    Ansprechpartner für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises ist die Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner für die Durchführung der Weiterbildung ist eine anerkannte Ausbildungsstätte. Sie können zu jeder anerkannten Ausbildungsstätte im gesamten Bundesgebiet gehen. Die anerkannte Ausbildungsstätte berät Sie auch über die für Sie maßgeblichen Lernziele.

    Ansprechpartner für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises ist die Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
    • ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
    • ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Der Führerscheinstelle legen Sie die Teilnahmebescheinigungen vor, welche Ihnen die Ausbildungsstätte nach dem Besuch der Unterrichtstage ausgehändigt hat. Die Ausbildungsstätten haben auch die Formulare zum Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen.

    Zur Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises müssen Sie der Führerscheinstelle die Teilnahmebescheinigungen, welche Sie von der Ausbildungsstätte erhalten haben, aushändigen.

    Ferner benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und Ihren Führerschein.

    Der Führerscheinstelle legen Sie die Teilnahmebescheinigungen vor, welche Ihnen die Ausbildungsstätte nach dem Besuch der Unterrichtstage ausgehändigt hat. Die Ausbildungsstätten haben auch die Formulare zum Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen.

    Zur Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises müssen Sie der Führerscheinstelle die Teilnahmebescheinigungen, welche Sie von der Ausbildungsstätte erhalten haben, aushändigen.

    Ferner benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und Ihren Führerschein.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
    • Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
    • Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifi-zierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantra-gung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuertei-lung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Fristen

    Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausstellung, Gewerbliche Nutzung, FQN, D- Klassen, Schlüsselzahl 95, Führerschein, Fuhrerschein, Fahrerqualifizierungsnachweis, Grundqualifikation, C- Klassen, Fahrerlaubnis, Weiterbildung, Beschleunigte Grundqualifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)