Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.
Beschreibung
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Ansprechpartner für die Durchführung der Weiterbildung ist eine anerkannte Ausbildungsstätte. Sie können zu jeder anerkannten Ausbildungsstätte im gesamten Bundesgebiet gehen. Die anerkannte Ausbildungsstätte berät Sie auch über die für Sie maßgeblichen Lernziele.
Ansprechpartner für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises ist die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner für die Durchführung der Weiterbildung ist eine anerkannte Ausbildungsstätte. Sie können zu jeder anerkannten Ausbildungsstätte im gesamten Bundesgebiet gehen. Die anerkannte Ausbildungsstätte berät Sie auch über die für Sie maßgeblichen Lernziele.
Ansprechpartner für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises ist die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Dück
Hausanschrift
Frau Christine Stahan
Hausanschrift
Frau Margaretha Saritas
Hausanschrift
Frau Jutta Zimmermann
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
- ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Der Führerscheinstelle legen Sie die Teilnahmebescheinigungen vor, welche Ihnen die Ausbildungsstätte nach dem Besuch der Unterrichtstage ausgehändigt hat. Die Ausbildungsstätten haben auch die Formulare zum Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen.
Zur Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises müssen Sie der Führerscheinstelle die Teilnahmebescheinigungen, welche Sie von der Ausbildungsstätte erhalten haben, aushändigen.
Ferner benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und Ihren Führerschein.
Der Führerscheinstelle legen Sie die Teilnahmebescheinigungen vor, welche Ihnen die Ausbildungsstätte nach dem Besuch der Unterrichtstage ausgehändigt hat. Die Ausbildungsstätten haben auch die Formulare zum Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen.
Zur Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises müssen Sie der Führerscheinstelle die Teilnahmebescheinigungen, welche Sie von der Ausbildungsstätte erhalten haben, aushändigen.
Ferner benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und Ihren Führerschein.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
- Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifi-zierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantra-gung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuertei-lung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Rechtsgrundlage(n)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikations-gesetzes (BKrFQV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Fristen
Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.09.2022
Stichwörter
Ausstellung, Gewerbliche Nutzung, FQN, D- Klassen, Schlüsselzahl 95, Führerschein, Fuhrerschein, Fahrerqualifizierungsnachweis, Grundqualifikation, C- Klassen, Fahrerlaubnis, Weiterbildung, Beschleunigte Grundqualifikation