Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben
EU-/EWR-Fahrerlaubnisse müssen umgeschrieben werden, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.
Beschreibung
EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.
Achtung:
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
Inhaber von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen nicht-harmonisierter Klassen dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen, solange der ausländische Führerschein gültig ist, aber längstens für 6 Monate. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung). Siehe dazu auch: Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR) umschreiben (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder).
Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf seiner Internetseite unter "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland".
Dort finden Sie auch ein "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland".
- Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland - (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur- BMVI)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in Deutschland - (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - BMVI)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Bürgerbüro
Beschreibung
Bitte kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin und nicht mit mehreren Personen, damit wir im Gebäude die Abstandsregelungen bestmöglich einhalten können.
Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.
Vieles kann heute bereits online und ohne Besuch des Bürgerbüros erledigt werden. Bei der Terminbuchung weisen wir Sie auf die Online-Angebote hin, so dass Sie sich informieren können.
Die Migrationsberatung ist im Jahr 2024 an folgenden Terminen mit einem Infostand im Bürgerbüro der Stadt Offenbach am Main vertreten:
Dienstag, 25.06.2024 von 10 bis 12 Uhr
Montag, 16.09.2024 von 10 bis 12 Uhr
Mittwoch, 20.11.2024 von 10 bis 12 Uhr.
Der Infostand wird an diesen Terminen im Beratungsbereich des Bürgerbüros an zentraler Stelle präsent sein. Die Migrationsberater*innen möchten an diesen Tagen über die vielfältigen Beratungsangebote informieren.
Adresse
Hausanschrift
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main
(Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)
Öffnungszeiten
Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr
Termine können Sie Online buchen.
In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 069 80651
E-Mail: buergerbuero@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerbüro
Beschreibung
Bitte kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin und nicht mit mehreren Personen, damit wir im Gebäude die Abstandsregelungen bestmöglich einhalten können.
Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.
Vieles kann heute bereits online und ohne Besuch des Bürgerbüros erledigt werden. Bei der Terminbuchung weisen wir Sie auf die Online-Angebote hin, so dass Sie sich informieren können.
Die Migrationsberatung ist im Jahr 2024 an folgenden Terminen mit einem Infostand im Bürgerbüro der Stadt Offenbach am Main vertreten:
Dienstag, 25.06.2024 von 10 bis 12 Uhr
Montag, 16.09.2024 von 10 bis 12 Uhr
Der Infostand wird an diesen Terminen im Beratungsbereich des Bürgerbüros an zentraler Stelle präsent sein. Die Migrationsberater*innen möchten an diesen Tagen über die vielfältigen Beratungsangebote informieren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr
Termine können Sie Online buchen.
In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 069 80651
E-Mail: buergerbuero@offenbach.de
Stichwörter
Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Meldebehörde, Einwohnermeldeamt, Bürgeramt, Passamt, Passstelle, Öffnungszeiten, Bürgerstelle
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Ausländischer Führerschein
Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Offenbach am Main: Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben
Das biometrische Foto und die Unterschrift können Sie direkt im Bürgerbüro an unseren Terminals anfertigen lassen. Kommen Sie dazu bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin (mind. 15 min vorher); die Terminals mit mehrsprachiger Benutzeroberfläche befinden sich im Wartebereich.
Das Nutzungsentgelt beträgt 3,50 € und wird zusammen mit den Führerscheingebühren erhoben.
Das biometrische Foto und die Unterschrift können Sie direkt im Bürgerbüro an unseren Terminals anfertigen lassen. Kommen Sie dazu bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin (mind. 15 min vorher); die Terminals mit mehrsprachiger Benutzeroberfläche befinden sich im Wartebereich.
Das Nutzungsentgelt beträgt 3,50 € und wird zusammen mit den Führerscheingebühren erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28 und 30 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 30 FeV: Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2020
Stichwörter
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, Ausländischen Führerschein umschreiben, Lappen, Führerschein, Pappe, Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis