Brandschutz
Beschreibung
Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.
Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).
An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-9621
E-Mail: 30.60@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Herr Thomas Schmidt
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-9602
E-Mail: 30.60@limburg-weilburg.de
Frau Tanja Hanke
Herr Peter Kappes
Formulare
Notfallfax 03.2017
Gemeinde Mengerskirchen - Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Weitere Termine an den Nachmittagen können bei den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch flexibel vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06476 913631
E-Mail: N.Baytz@mengerskirchen.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den Stichworten "Feuerwehr" und "Katastrophenschutz".
- Feuerwehr(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Katastrophenschutz(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Brandschutz, Brandverhütung, Feuerbeschau, Brandverhütungsschau, Feuerwehr, Brandhilfe, Freiwillige Feuerwehr