Brandschutz
Beschreibung
Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.
Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).
An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
Hinweise für Viernheim: Brandschutz
Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Abrechnung)
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme einer Leistung der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim im Falle eines Schadensereignisses oder eines sonstigen Ereignisses sind nach Maßgabe der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr und dem Gebührenverzeichnis für gebührenpflichte Einsätze Zahlungen zu leisten.
Zuständig:
Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt
Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Abrechnung)
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme einer Leistung der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim im Falle eines Schadensereignisses oder eines sonstigen Ereignisses sind nach Maßgabe der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr und dem Gebührenverzeichnis für gebührenpflichte Einsätze Zahlungen zu leisten.
Zuständig:
Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
Linien:- Regionalbahn: Linie VRN
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.
PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.
Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.
Zentrale Rufnummern:
Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
Zentrale:+49 6204 988-0
Standesamt:+49 6204 988-333
Ordnungsamt:+49 6204 988-444
Volkshochschule:+49 6204 988-400
Musikschule:+49 6204 988-403
Bürgerkommune:+49 6204 988-412
Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viernheim: Brandschutz
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den Stichworten "Feuerwehr" und "Katastrophenschutz".
- Feuerwehr(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Katastrophenschutz(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Brandhilfe, Feuerbeschau, Freiwillige Feuerwehr, Feuerwehr, Brandverhütung, Brandschutz, Brandverhütungsschau