Brandschutz

    Brandschutz

    Beschreibung

    Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen  den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.

    Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.

    Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).

    An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
     

    Hinweise für Mörlenbach: Brandsicherheitsdienst

    Brandsicherheitsdienst


    Gemäß Hessischem Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) kann jede Gemeinde für Veranstaltungen (Versammlungen, Ausstellungen, usw.), bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre, einen Brandsicherheitsdienst anordnen.
     
    Die Feuerwehren der Gemeinde Mörlenbach leisten nach Anordnung durch die Gemeinde diesen Dienst zu Ihrer Sicherheit. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung werden Einsatzkräfte, die im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes (BSD) die Einhaltungen der geltenden Brandschutzbestimmungen und die objektbezogenen Anordnungen kontrollieren und überwachen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören u.a.:
     
    -  die Überprüfung und Einhaltung von Bestuhlungsplänen,

    -  die Überprüfung der vorhandenen Rettungswege auf  Zugänglichkeit,

    -  die Überprüfung der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und   Feuerlöschmittel,
     
    -  die Überwachung der Einhaltung der Brandschutzauflagen während Ihrer Veranstaltung.
     
    Die angeordneten Brandsicherheitsdienste werden durch die Gemeinde Mörlenbach nach der gültigen Gebührensatzung abgerechnet.
     
    Auszug aus dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG):
     
    § 17 Brandsicherheitsdienst 

    (1)           Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.
     
    (2)           Der Brandsicherheitsdienst wird von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes bestimmt die Leitung der Feuerwehr. In Betrieben mit Werksfeuerwehr übernimmt diese den Brandsicherheitsdienst. Feuerwehren, die über eine amtliche Anerkennung verfügen, können im Einzelfall zugelassen werden.
     
    (3)           Für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes werden Gebühren nach der örtlichen Gebührenordnung erhoben.

    Brandsicherheitsdienst


    Gemäß Hessischem Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) kann jede Gemeinde für Veranstaltungen (Versammlungen, Ausstellungen, usw.), bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre, einen Brandsicherheitsdienst anordnen.

    Die Feuerwehren der Gemeinde Mörlenbach leisten nach Anordnung durch die Gemeinde diesen Dienst zu Ihrer Sicherheit. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung werden Einsatzkräfte, die im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes (BSD) die Einhaltungen der geltenden Brandschutzbestimmungen und die objektbezogenen Anordnungen kontrollieren und überwachen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören u.a.:

    - die Überprüfung und Einhaltung von Bestuhlungsplänen,

    - die Überprüfung der vorhandenen Rettungswege auf Zugänglichkeit,

    - die Überprüfung der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschmittel,

    - die Überwachung der Einhaltung der Brandschutzauflagen während Ihrer Veranstaltung.

    Die angeordneten Brandsicherheitsdienste werden durch die Gemeinde Mörlenbach nach der gültigen Gebührensatzung abgerechnet.

    Auszug aus dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG):

    § 17 Brandsicherheitsdienst

    (1) Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.

    (2) Der Brandsicherheitsdienst wird von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes bestimmt die Leitung der Feuerwehr. In Betrieben mit Werksfeuerwehr übernimmt diese den Brandsicherheitsdienst. Feuerwehren, die über eine amtliche Anerkennung verfügen, können im Einzelfall zugelassen werden.

    (3) Für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes werden Gebühren nach der örtlichen Gebührenordnung erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.

    Hinweise für Mörlenbach: Brandsicherheitsdienst

    Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr, Soziales, Kultur, Sport
    Reiner Helferich
    Raum 3, EG
    Tel.: 06209 808-50
    Fax: 06209 808-59
    r.helferich@moerlenbach.de

    Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr, Soziales, Kultur, Sport
    Reiner Helferich
    Raum 3, EG
    Tel.: 06209 808-50
    Fax: 06209 808-59
    r.helferich@moerlenbach.de

    Ansprechpartner

    Brand-, Arbeits- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    69509 Mörlenbach

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Hinweis:
    Um Wartezeiten zu
    vermeiden, besteht
    nach wie vor die
    Möglichkeit, einen
    individuellen Termin
    zu buchen:
    telefonisch über die
    Behördennummer 115,
    für Angelegenheiten
    des Einwohnerservice
    online unter dem Link: 
    https://tevis.ekom21.de/mah/

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Mörlenbach: Brandsicherheitsdienst

     Den Antrag auf Durchführung eines Brandsicherheitsdienstes finden Sie auf unserer Homepage www.moerlenbach.de unter "Freizeit & Kultur" - "Bürgerhaus".

    Den Antrag auf Durchführung eines Brandsicherheitsdienstes finden Sie auf unserer Homepage www.moerlenbach.de unter "Freizeit & Kultur" - "Bürgerhaus".

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den  Stichworten "Feuerwehr" und  "Katastrophenschutz".
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Stichwörter

    Brandhilfe, Feuerbeschau, Freiwillige Feuerwehr, Feuerwehr, Brandverhütung, Brandschutz, Brandverhütungsschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)