Brandschutz
Beschreibung
Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.
Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).
An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
Hinweise für Mörlenbach: Brandsicherheitsdienst
Brandsicherheitsdienst
Gemäß Hessischem Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) kann jede Gemeinde für Veranstaltungen (Versammlungen, Ausstellungen, usw.), bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre, einen Brandsicherheitsdienst anordnen.
Die Feuerwehren der Gemeinde Mörlenbach leisten nach Anordnung durch die Gemeinde diesen Dienst zu Ihrer Sicherheit. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung werden Einsatzkräfte, die im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes (BSD) die Einhaltungen der geltenden Brandschutzbestimmungen und die objektbezogenen Anordnungen kontrollieren und überwachen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören u.a.:
- die Überprüfung und Einhaltung von Bestuhlungsplänen,
- die Überprüfung der vorhandenen Rettungswege auf Zugänglichkeit,
- die Überprüfung der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschmittel,
- die Überwachung der Einhaltung der Brandschutzauflagen während Ihrer Veranstaltung.
Die angeordneten Brandsicherheitsdienste werden durch die Gemeinde Mörlenbach nach der gültigen Gebührensatzung abgerechnet.
Auszug aus dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG):
§ 17 Brandsicherheitsdienst
(1) Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.
(2) Der Brandsicherheitsdienst wird von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes bestimmt die Leitung der Feuerwehr. In Betrieben mit Werksfeuerwehr übernimmt diese den Brandsicherheitsdienst. Feuerwehren, die über eine amtliche Anerkennung verfügen, können im Einzelfall zugelassen werden.
(3) Für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes werden Gebühren nach der örtlichen Gebührenordnung erhoben.
Brandsicherheitsdienst
Gemäß Hessischem Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) kann jede Gemeinde für Veranstaltungen (Versammlungen, Ausstellungen, usw.), bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre, einen Brandsicherheitsdienst anordnen.
Die Feuerwehren der Gemeinde Mörlenbach leisten nach Anordnung durch die Gemeinde diesen Dienst zu Ihrer Sicherheit. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung werden Einsatzkräfte, die im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes (BSD) die Einhaltungen der geltenden Brandschutzbestimmungen und die objektbezogenen Anordnungen kontrollieren und überwachen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören u.a.:
- die Überprüfung und Einhaltung von Bestuhlungsplänen,
- die Überprüfung der vorhandenen Rettungswege auf Zugänglichkeit,
- die Überprüfung der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschmittel,
- die Überwachung der Einhaltung der Brandschutzauflagen während Ihrer Veranstaltung.
Die angeordneten Brandsicherheitsdienste werden durch die Gemeinde Mörlenbach nach der gültigen Gebührensatzung abgerechnet.
Auszug aus dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG):
§ 17 Brandsicherheitsdienst
(1) Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.
(2) Der Brandsicherheitsdienst wird von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes bestimmt die Leitung der Feuerwehr. In Betrieben mit Werksfeuerwehr übernimmt diese den Brandsicherheitsdienst. Feuerwehren, die über eine amtliche Anerkennung verfügen, können im Einzelfall zugelassen werden.
(3) Für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes werden Gebühren nach der örtlichen Gebührenordnung erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.
Hinweise für Mörlenbach: Brandsicherheitsdienst
Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr, Soziales, Kultur, Sport
Reiner Helferich
Raum 3, EG
Tel.: 06209 808-50
Fax: 06209 808-59
r.helferich@moerlenbach.de
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Reiner Helferich
Raum 3, EG
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Fax: 06209 808-59
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Ansprechpartner
Brand-, Arbeits- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Um Wartezeiten zu
vermeiden, besteht
nach wie vor die
Möglichkeit, einen
individuellen Termin
zu buchen:
telefonisch über die
Behördennummer 115,
für Angelegenheiten
des Einwohnerservice
online unter dem Link:
https://tevis.ekom21.de/mah/
Internet
Formulare
Hinweise für Mörlenbach: Brandsicherheitsdienst
Den Antrag auf Durchführung eines Brandsicherheitsdienstes finden Sie auf unserer Homepage www.moerlenbach.de unter "Freizeit & Kultur" - "Bürgerhaus".
Den Antrag auf Durchführung eines Brandsicherheitsdienstes finden Sie auf unserer Homepage www.moerlenbach.de unter "Freizeit & Kultur" - "Bürgerhaus".
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den Stichworten "Feuerwehr" und "Katastrophenschutz".
- Feuerwehr(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Katastrophenschutz(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Brandhilfe, Feuerbeschau, Freiwillige Feuerwehr, Feuerwehr, Brandverhütung, Brandschutz, Brandverhütungsschau