• Sinn (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Staatliche Anerkennung als Prüfstelle für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer Erteilung

Prüfstellen für die Eichung von Versorgungsmessgeräten; Anerkennung

Beschreibung

Die Eichbehörden der Länder können privaten Unternehmen auf Antrag die Befugnis erteilen, Messgeräte für Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität für die Versorgungswirtschaft gemäß Eichgesetz und Eichordnung zu eichen.

Das Unternehmen muss hierfür den Eichvorschriften entsprechende Prüfräume, Prüfstände und leitendes Prüfstellenpersonal zur Verfügung stellen und unterhalten.

Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Eichbehörde die Erfüllung der Anforderungen. Mit einer Anerkennungsurkunde und einer endgültigen Betriebserlaubnis sowie nach öffentlicher Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals erhält die Prüfstelle die Befugnis, Eichungen und Befundprüfungen durchzuführen.

Zuständigkeit

Für ganz Hessen ist zuständig die Hessische Eichdirektion.

Ansprechpartner

Hessische Eichdirektion

Adresse

Hausanschrift

Holzhofallee 3

64283 Darmstadt

Kontakt

Telefon: +49 6151 9501-0

Telefax: +49 6151 9501-102

E-Mail: poststelle@hed.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Anerkennungs-Antrag
  • Bestellungsantrag
  • Plan für Prüfraum
  • Normalgeräteliste
  • Vorlage notwendiger Unterlagen

Für den Prüfstellenleiter und Stellvertreter müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Bestellungs-Antrag
  • Führungszeugnis
  • Fachzeugnisse
  • Fachkundenachweis durch Ausbildungszeugnisse (§ 53 Eichordnung)
  • Sachkundenachweis der Deutschen Akademie für Metrologie DAM (www.dam-germany.de)
  • Lebenslauf - Nachweis einschlägiger Berufserfahrung durch entsprechende Tätigkeitsnachweise
  • Zustimmungserklärung des Trägers
  • Zeugnisse und Sachkundenachweise der jeweiligen Ausbildungsstellen
  • Nachweis über geeignete Prüfräume, Raumbelegungspläne (§ 47 Eichordnung)
  • Nachweis über geeignete von der PTB anerkannte Prüfeinrichtungen und Normalgeräte, Vorlage einer Normalgeräteliste (§ 47 Eichordnung)
  • Abschätzung über zu erwartenden Prüfumfang (§ 47 Eichordnung)
  • Nachweis, dass der Träger der Prüfstelle im Handelsregister eingetragen ist
  • Nachweis, dass er einen Schaden wegen seiner Haftung aus Amtspflichtverletzungen des Prüfstellenpersonals ersetzen kann
  • Nachweis, dass er ausreichende finanzielle Mittel für den Unterhalt und den ordnungsgemäßen Betrieb der Prüfstelle aufbringen kann
     

Voraussetzungen

Die Prüfstelle muss über geeignete Prüfräume, anerkannte Prüfgerätschaften und sachkundiges Personal gemäß § 53 Eichordnung verfügen.

Handlungsgrundlage(n)

Auf der Homepage der Hessischen Eichdirektion erhalten Sie weitere Informationen.

Fristen

Keine

Kosten

Gemäß Eichkostenverordnung werden folgende Kosten berechnet:

  • Anerkennungskosten je nach zu erwartendem Prüfumfang pro Jahr, ca. 1.800,00 Euro - 4.200,00 Euro
  • Für die Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals: 87,00 Euro pro Person
  • Für die laufende Überwachung je nach Anzahl der geprüften Messgeräte 1.500,00 Euro - 5.700,00 Euro pro Jahr

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 05.01.2012

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Eichung, Eichwesen, Eichen, Messgeräte, Eichpflicht von Messgeräten, Messwesen, Eich- und Messwesen, Prüfstelle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019