• Wesertal (Landkreis Kassel, Hessen)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

Beschreibung

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Hinweis zur Kranaufstellung:

Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
 

Ansprechpartner

Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

Adresse

Hausanschrift

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

Kontakt

Telefon: +49 611 366-0

Telefax: +49 611 366-3435

E-Mail: info@mobil.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 27.10.2016

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gemeinde Wesertal - Bauverwaltung

Adresse

Postanschrift

Am Mühlbach 15

34399 Wesertal

(Standort Lippoldsberg)

Öffnungszeiten

Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                       13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                       13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                       13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 05572 9378-17

Telefon: 05572 9378-18

Telefax: 05572 9378-27

E-Mail: rathaus@gemeinde-wesertal.de

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

Kosten

Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 28.12.2011

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Sondernutzung, Straße, Gehwege, Autokran, Umzug, Hebebühnen, Baugerüst, Bauverfahren, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Radwege, Straßen, Benutzung Straßenflächen, Gerüste, Sondernutzungsgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019