Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Beschreibung

    Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
    Genehmigungspflichtig sind z. B.

    • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
    • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
    • Bauzaun
    • Materiallager
    • Gerüste
    • Mulden und Container
    • Hebebühnen
    • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
    • Umzüge

    Hinweis zur Kranaufstellung:

    Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

    Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
    Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
     

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst 33 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr und gerne nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen. Der Fachdienst Straßenverkehr ist zuständig für verkehrsregelnde Maßnahmen im Gebiet der Universitätsstadt Marburg einschließlich ihrer Stadtteile: Hierzu zählen die Anordnung von Beschilderungen und Markierungen für den fließenden und ruhenden Verkehr, das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von Regelungen und Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, die Genehmigung und Absicherung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, die Erlaubnis und Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, Erteilung von Genehmigungen zur Aufstellung von Containern, Gerüsten u. ä. und die Steuerung und Koordinierung von Lichtsignalanlagen. Für Fragen und Anregungen zu den o. g. Themengebieten stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Straßenverkehr gerne zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marburg: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    • schriftlicher Antrag
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
    • eventuell Umleitungsplan

    Formulare

    Hinweise für Marburg: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Marburg: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marburg: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    • § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung
    • Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Marburg: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Unternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

    Kosten

    Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
    Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Hinweise für Marburg: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Für das Stadtgebiet Marburg werden folgende Gebührensätze je Baustellengenehmigung erhoben:

    • 60,00 € Verwaltungsgebühr bei Genehmigungen ohne besonderen Aufwand
    • 90,00 € Verwaltungsgebühr bei Genehmigungen mit mittleren Aufwand (z. B. mit Ortstermin)
    • 110,00 € Verwaltungsgebühr bei Genehmigungen mit größeren Aufwand

    Rechtsgrundlage: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Weiterhin fallen entsprechend der Zeitdauer der Maßnahme und nach Größe der entzogenen Fläche Sondernutzungsgebühren an:

    • bis 30 m2 pro angefangene Woche 25,00 €
    • bis 50 m2 pro angefangene Woche 50,00 €
    • je weitere 50 m2 pro angefangene Woche zusätzlich 50,00 €

    Rechtsgrundlage: Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Hebebühnen, Gerüste, Autokran, Umzug, Sondernutzungserlaubnis, Straße, Straßen, Sondernutzungsgenehmigung, Gehwege, Benutzung Straßenflächen, Radwege, Baugerüst, Bauverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English