Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuental
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
Linien:- Bus: Linie AST 416
- Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis