Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Borken - Bürgerbüro/Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 7

    34582 Borken (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 UhrDienstaggeschlossenMittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 UhrDonnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 UhrFreitag08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    nPA, neu, ePA, Befreiung, PA, Perser, elektronischer Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English