Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hofgeismar - Bürger-Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
08:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
08:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Bellon (Sachbearbeiterin)
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-hofgeismar.de
Telefon Festnetz: +49 5671 999007
Fax: +49 5671 999200
Herr Meik Gottelt (Sachbearbeiter)
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis