Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Kreisstadt Bad Hersfeld - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Markt
Anzahl der Stellplätze: 280
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Am Markt
Linien:- Bus: Linie Stadtlinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Mittwoch 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 15:00-17:30 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Ausweis, Bürgerbüro, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Kinderreisepass, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt, Personalausweis, Reisepass, Stadtverwaltung
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis