Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Aktuelles
Die Mitarbeitenden des Bürgerbüros beraten und unterstützen Sie bei melderechtlichen Angelegenheiten wie Wohnsitz‐Anmeldung und Wohnsitz‐Ummeldung, Beantragung von Ausweisdokumenten und vielem mehr.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro bietet eine „Notfallsprechstunde“ an, die für dringende, nicht aufschiebbare Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten vorgehalten wird. Die Notfallsprechstunde findet jeweils montags bis freitags von 7.50 bis 9 Uhr ohne Termin statt. Die maximale Personenzahl für diese Termine ist auf 40 Personen beschränkt.
Internet
Stichwörter
Personalausweis, Reisepass, Einwohnermeldeamt, Öffnungszeiten, Wohnsitz, Anmeldung, Wohnung
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis