Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06431 203-123
E-Mail: buergerbuero@stadt.limburg.de
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Formulare
Hinweise für Limburg a. d. Lahn: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
nPA, neu, ePA, Befreiung, PA, Perser, elektronischer Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, Ausweis