Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hüttenberg - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 49-51
35625 Hüttenberg
(Das Gemeindeverwaltung befindet sich im OT Rechtenbach.)
Kontaktperson
Frau Sonja Lemmermann (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Fax: 06441 700610
Telefon Festnetz: 06441 700621
E-Mail: sonja.lemmermann@huettenberg.de
E-Mail: buergerbuero@huettenberg.de
Frau Simone Repper (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06441 700635
E-Mail: simone.repper@huettenberg.de
Fax: 06441 700610
E-Mail: buergerbuero@huettenberg.de
Frau Sabrina Sinkel (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06441 700622
E-Mail: sabrina.sinkel@huettenberg.de
E-Mail: buergerbuero@huettenberg.de
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis