Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Wölfersheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Frau Kerstin Bender
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: kerstin.bender@woelfersheim.de
Frau Carmen Weingärtner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
E-Mail: carmen.weingaertner@woelfersheim.de
Fax: +49 6036 973737
Frau Nadja Schön
Hausanschrift
E-Mail: nadja.schoen@woelfersheim.de
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Frau Tanja Volp
Frau Regine Obert
Hausanschrift
E-Mail: regine.obert@woelfersheim.de
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Frau Sandra Schäfer
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neu, nPA, ePA, Ausweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Perser, PA, Befreiung, Perso