Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 01.5 - BürgerService

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz

    63667 Nidda

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 16 Uhr
    Dienstag: 8 - 16 Uhr
    Mittwoch: 8 - 12 Uhr
    Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
    Freitag: 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Nidda: Spezielle Hinweise für Stadt Nidda

    Hier finden Sie den entsprechenden Antrag.

    Unterlagen die mit diesem Antrag vorzulegen sind:

    • Die ungültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass ggf. Geburtsurkunde) 
    • ggf. den Betreuerausweis 
    • einen Nachweis/Attest über die Immobilität, z.B. vom Arzt, Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst oder einer ähnlichen Einrichtung

    Hier finden Sie den entsprechenden Antrag.

    Unterlagen die mit diesem Antrag vorzulegen sind:

    • Die ungültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass ggf. Geburtsurkunde)
    • ggf. den Betreuerausweis 
    • einen Nachweis/Attest über die Immobilität, z.B. vom Arzt, Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst oder einer ähnlichen Einrichtung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)