Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Hinweise für Taunusstein: Befreiung von der Ausweispflicht
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-241
E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Hinweise für Taunusstein: Befreiung von der Ausweispflicht
Ein Nachweis über die Immobilität, z.B. Attest von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
die ungültigen Ausweisdokumente / bei Verlust der Ausweisdokumente ist eine Verlustanzeige erforderlich (Meldebehörde – Verlustanzeige und/oder Polizei – Diebstahlanzeige).
Bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht, dass der Beantragende die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen darf, erforderlich (z.B. aktueller Betreuerausweis, andere Nachweise der Vertretungs- und Betreuungsvollmacht)
Gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
Ein Nachweis über die Immobilität, z.B. Attest von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
die ungültigen Ausweisdokumente / bei Verlust der Ausweisdokumente ist eine Verlustanzeige erforderlich (Meldebehörde - Verlustanzeige und/oder Polizei - Diebstahlanzeige).
Bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht, dass der Beantragende die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen darf, erforderlich (z.B. aktueller Betreuerausweis, andere Nachweise der Vertretungs- und Betreuungsvollmacht)
Gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
Formulare
Hinweise für Taunusstein: Befreiung von der Ausweispflicht
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Taunusstein: Befreiung von der Ausweispflicht
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis