Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Bürgerbüro / EMA
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Bahles
Frau Silke Keiper
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 1827
Fax: 06726 1844
E-Mail: silke.keiper@lorch-rhein.de
Formulare
Antrag auf Ausweispflichtbefreiung
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Hinweise für Lorch: Spezielle Hinweise für Stadt Lorch
- Antrag auf Ausweispflichtbefreiung
- Ausweis der zu befreienden Person UND der antragstellenden Person
- Bescheinigung vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim, dass die betreffende Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilhaben kann
- Nachweise, die den dauernden Aufenthalt in einer Einrichtung belegen
- Ggf. ist der Beschluss des Vormundschaftsgerichtes oder die Bestallungsurkunde einer betreuenden Person vorzulegen
- Antrag auf Ausweispflichtbefreiung
- Ausweis der zu befreienden Person UND der antragstellenden Person
- Bescheinigung vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim, dass die betreffende Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilhaben kann
- Nachweise, die den dauernden Aufenthalt in einer Einrichtung belegen
- Ggf. ist der Beschluss des Vormundschaftsgerichtes oder die Bestallungsurkunde einer betreuenden Person vorzulegen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis