Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Breuberg - Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt)
Adresse
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Montag und Dienstag 13:30 bis 15 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags nachmittags geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6163 709-0
Telefax: +49 6163 70919
E-Mail: buergerbuero@breuberg.de
E-Mail: einbuergerung@breuberg.de
Kontaktperson
Frau L. Heckler
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
E-Mail: buergerbuero@breuberg.de
Telefon Festnetz: 06163 709-32
E-Mail: heckler@breuberg.de
E-Mail: wahlen@breuberg.de
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis