Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Ausweispflicht befreien.
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Ausweispflicht befreien.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Bürgerbüro (Abteilung 35)
Adresse
Postanschrift
Kronberger Straße 1
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht
- Schriftlicher Antrag, persönliche Abgabe oder Übersendung per Post möglich (bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“)
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (bspw. durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Reisepass
- Bei Antragstellung durch eine/n Vertreter/in oder Generalbevollmächtigte/n: Generalvollmacht oder Betreuerausweis und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretenden oder Generalbevollmächtigten.
- Schriftlicher Antrag, persönliche Abgabe oder Übersendung per Post möglich (bitte verwenden Sie hierfür das Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht")
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (bspw. durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Reisepass
- Bei Antragstellung durch eine/n Vertreter/in oder Generalbevollmächtigte/n: Generalvollmacht oder Betreuerausweis und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretenden oder Generalbevollmächtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis