Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Steinau an der Straße - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 8.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
- Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
- Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
- Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.45 Uhr
- Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06663 973-52
Telefon: 06663 973-53
Telefon: 06663 973-54
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bezahlsysteme
Weitere Informationen
Bezahlmöglichkeiten: Some(ePayment), Some(Barzahlung)
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis