Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde <span style="hyphens:none;">Rodenbach</span> - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Grimm
Hausanschrift
Fax: 06184 599-56
Telefon Festnetz: 06184 599-15
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
E-Mail: nicole.grimm@rodenbach.de
Svenja Täufer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06184 599-68
Fax: 06184 599-56
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
E-Mail: svenja.taeufer@rodenbach.de
Bernd Weber
Hausanschrift
Fax: 06184 599-56
Telefon Festnetz: 06184 599-13
E-Mail: bernd.weber@rodenbach.de
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
Vanessa Wegfahrt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06184 599-14
Fax: 06184 599-56
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
E-Mail: vanessa.wegfahrt@rodenbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
nPA, neu, ePA, Befreiung, PA, Perser, elektronischer Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, Ausweis