Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Passamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: +49 6051 709-3107
Telefon: +49 6051 709-3108
Telefon: +49 6051 709-3109
Telefax: +49 6051 709-900
E-Mail: buergerbuero@linsengericht.de
Formulare
Befreiung von der Ausweispflicht beantragen (pdf)
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neu, nPA, ePA, Ausweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Perser, PA, Befreiung, Perso