Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Gelnhausen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Di 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung!
Die Infothek ist besetzt:
Mo, Mi, Do 07:30 - 16:30 Uhr
Di 07:30 - 18:00 Uhr
Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 830-156
Telefon: 06051 830-158
Telefon: 06051 830-159
Telefax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Kontaktperson
Tanja Hein
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Telefon Festnetz: 06051 830-159
Fax: 06051 830-153
Nadine Schumann
Besucheranschrift
Fax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Telefon Festnetz: 06051 830-156
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neu, nPA, ePA, Ausweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Perser, PA, Befreiung, Perso