Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Fachdienst - Servicebüro / Standesamt / Gewerbeangelegenheiten / Empfang
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch: nur nach vorheriger Vereinbarung Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06183 9151-0
Telefax: 06183 9151-199
Kontaktperson
Sabine Zell
Fabian Bergmann
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis