Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Schmitten - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden und um Ihr Anliegen so rasch wie möglich bearbeiten zu können, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung - gerne auch über unsere Online-Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6084 4651
Telefon: +49 6084 4662
Telefax: +49 6084 4646
E-Mail: buergerservice@schmitten.de
Kontaktperson
Herr Lukas Engelmann
Frau Anette Fischer
Formulare
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
- Schriftlicher Antrag: Befreiung von der Ausweispflicht.pdf (pdf öffnet sich durch Anklicken)
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (z.B. durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Nachweis der Vertretungsmacht (z.B. durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis); Ausweisdokument der Vertreterin oder des Vertreters (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftlicher Antrag: Befreiung von der Ausweispflicht.pdf (pdf öffnet sich durch Anklicken)
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (z.B. durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Nachweis der Vertretungsmacht (z.B. durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis); Ausweisdokument der Vertreterin oder des Vertreters (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
Formulare
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
Voraussetzungen
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
- Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben:
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
- Kein gültiges Ausweis-Dokument:
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel, weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in Schmitten
Sie wohnen in Schmitten und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Schmitten reicht nicht aus.
- Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben:
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
- Kein gültiges Ausweis-Dokument:
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel, weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in Schmitten
Sie wohnen in Schmitten und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Schmitten reicht nicht aus.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
2-3 Wochen
2-3 Wochen
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ePA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, Befreiung, Perso, Ausweis