Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Schmitten im Taunus wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht

    • Schriftlicher Antrag: Befreiung von der Ausweispflicht.pdf (pdf öffnet sich durch Anklicken)
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (z.B. durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Nachweis der Vertretungsmacht (z.B. durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis); Ausweisdokument der Vertreterin oder des Vertreters (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

    Formulare

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht

    - Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben:

    Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:

    Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.

    Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.

    Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

    - Kein gültiges Ausweis-Dokument:

    Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel, weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.

    - Deutsche Staatsangehörigkeit

    - Hauptwohnsitz in Schmitten

    Sie wohnen in Schmitten und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Schmitten reicht nicht aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht

    2-3 Wochen

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    nPA, neu, ePA, Befreiung, PA, Perser, elektronischer Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English