Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.
Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6071 2002-119
Telefon Festnetz: +49 6071 2002-120
Telefon Festnetz: +49 6071 2002-319
Telefon Festnetz: +49 6071 2002-419
Fax: +49 6071 2002-100
E-Mail: ewo@dieburg.de
Kontaktperson
Frau Clement
Frau Kemper
Frau Scharf
Frau Schwarzkamp
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Bitte bringen Sie Ihren abgelaufenen Personalausweis mit.
Antrag_auf_Befreiung_von_der_Ausweispflicht.pdf
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Perso, elektronischer Personalausweis, nPA, Befreiung, PA, Ausweis, Perser, neu, ePA, neuer Personalausweis