Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Abtsteinach - Einwohnermelde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Kirchstr. 2
69518 Abtsteinach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit des Bürgermeisters nicht gewährleistet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06207 9407-13
E-Mail: buergerbuero@abtsteinach.de
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
PA, nPA, ePA, neu, Perser, Befreiung, Ausweis, Perso, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis