Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
- Bad Homburg v. d. Höhe (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Bad Soden am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Bürstadt (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Eschborn (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Ginsheim-Gustavsburg (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Langen (Hessen) (Landkreis Offenbach)
- Offenbach am Main (Hessen)
- Weinbach (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
- Wiesbaden (Hessen)
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Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
PA, nPA, ePA, neu, Perser, Befreiung, Ausweis, Perso, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis