Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) anmelden
Beschreibung
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Zuständigkeit
für die Anmeldung:
- Notariat
Einen Notar oder eine Notarin
für die Eintragung:
- das für den Sitz des Unternehmens zuständige Registergericht
Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Internet
Gemeinde Jesberg - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Roth
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Fax: 06695 960122
E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de
Telefon Festnetz: 06695 960117
Frau Alanna Salzmann
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
E-Mail: a.salzmann@gemeinde-jesberg.de
Telefon Festnetz: 06695 960125
Fax: 06695 960122
erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung einer GmbH werden folgende Unterlagen benötigt:
- der Gesellschaftsvertrag,
- die Legitimation der Geschäftsführer, falls diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt sind,
- eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter. Diese sollte die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte der Gesellschafter sowie die Angabe der Nennbeträge und der laufenden Nummern der jeweils übernommenen Geschäftsanteile enthalten.
- eine Versicherung aller Anmelder darüber, dass die Einlagen wie vorgeschrieben erbracht wurden und sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinden,
- einen Sachgründungsbericht mit Verträgen und Belegen über den Wert der Sacheinlagen bei Sachgründungen und
- eine Versicherung der Geschäftsführer, dass keine gesetzlichen Bestellungshindernisse vorliegen und die Belehrung über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht erfolgt ist.
- In der Anmeldung sind ferner eine inländische Geschäftsanschrift sowie Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer anzugeben.
HINWEIS:
Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.
Besonderheiten gelten für die Unternehmergesellschaft: Dabei handelt es sich um eine besondere Rechtsformvariante der GmbH, auf die sämtliche Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung finden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Sonderregelungen bestehen. Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft muss mindestens 1,00 Euro und darf maximal 24.999,00 Euro betragen. Die Gesellschaft muss in der Firma die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt sein, wobei ein Verbot von Sacheinlagen besteht.
Voraussetzungen
Vor der Anmeldung der GmbH müssen
- der Gesellschaftsvertrag vorliegen,
- die Sacheinlagen voll und
- die Geldeinlagen zu mindestens 25 Prozent des jeweiligen Nennbetrages jedes einzelnen Geschäftsanteils bezahlt sein.
- Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrages der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000,00, also 12.500,00 Euro, erreicht.
Rechtsgrundlage(n)
- • § 5a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Unternehmergesellschaft
- • § 7 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Anmeldung der Gesellschaft
- • § 8 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Inhalt der Anmeldung
- • § 12 Handelsgesetzbuch (HGB) – Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen
Verfahrensablauf
Anmeldung
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgt durch sämtliche Geschäftsführer elektronisch in öffentlich beglaubigter Form. Wenden Sie sich dabei an eine Notarin oder einen Notar.
Änderungen
Maßgebliche Änderungen Ihrer GmbH, wie beispielsweise die Änderung der Rechtsform oder des Firmensitzes, sollten Sie unverzüglich dem Amtsgericht mitteilen. Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Kosten
Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019
Stichwörter
Handelsregistereintragung, Abschrift Handelsregister, Kapitalgesellschaft, HGB, Handelsregisternummer, GmbH, Handelsregistereintrag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Eintrag Handelsregister