Einsicht in das Handelsregister nehmen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder was Gegenstand eines Unternehmens ist.
Beschreibung
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsver-hältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesell-schaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 23.12.2022
Stichwörter
HGB, KGaA, Personenhandelsgesellschaft, OHG, Kommanditgesellschaften, Unternehmen, Kaufleute, Handelsregisterauszug, Gesellschaft, Kauffrau, Kommanditgesellschaften Aktien, Kapitalgesellschaften, Prokuristin, KG, AG, Kapitalgesellschaft, Gemeinsames Registerportal, Prokurist, Personengesellschaften, Aktiengesellschaft, Handel Eintrag, Ausdruck, Kaufmann, Auskunft, Einzelkaufleute, Offene Handelsgesellschaften, Gesellschafterin, Geschäftsführerin, Handelsregister, Gesellschafter, Geschäftsführer, Abruf elektronischer Abdruck, GmbH, Gesellschaft beschränkter Haftung