• Calden (Landkreis Kassel, Hessen)
Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann

Als Einzelkaufmann anmelden

Beschreibung

Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet

  • Ihre Firma,
  • den Ort ,
  • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
  • Vorname,
  • Nachname und
  • Ihr Geburtsdatum anzugeben.

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht. 

Zuständigkeit

Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister hat bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns befindet.

Die Führung des Handelsregisters ist in Hessen auf die Amtsgerichte
 
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns befindet.

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier

Adresse

Hausanschrift

Luisenstraße 13

65185 Wiesbaden

Kontakt

Telefon: +49 611 32-0

Internet

Version

Technisch geändert am 10.01.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

Internet

Version

Technisch erstellt am 07.07.2011

Technisch geändert am 09.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Kosten des Verfahrens hängen vom sogenannten Geschäftswert ab. Die Gebühren für die Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung eines eingetragenen Kaufmanns betragen zurzeit rund 200.- Euro.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019

Version

Technisch erstellt am 09.12.2011

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Eintragung Kaufmann, Lieferant, Vertreter, Händler, Handelsregisternummer, Handelsregister, Eintrag Handelsregister, Handelsregistereintragung, HGB, Kaufmann, Handelsgehilfe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019