Handelsregister Eintragung Aktiengesellschaft
    99057001060002

    Aktiengesellschaft (AG) anmelden

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, das heißt eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Aktionäre können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Als juristische Person verfügt sie selbst über Rechte und Pflichten. Auch wenn die AG kein Gewerbe betreibt, zählt sie zu den Handelsgesellschaften, wodurch für sie die handelsrechtlichen Vorschriften der Kaufleute (Handelsgesetzbuch - HGB) gelten.

    Zu bestellen sind ein Vorstand, der aus mindestens einem Mitglied (beispielsweise dem alleinigen Aktionär) besteht und ein Aufsichtsrat mit mindestens 3 Mitgliedern. Für die Gründung muss der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, notariell beurkundet werden. Zudem muss die AG von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Gerichts angemeldet werden. Besondere Vorgaben zum Inhalt der Anmeldung enthält § 37 Aktiengesetz.

    Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die AG zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

    Bevor die AG angemeldet werden kann, muss der für jede Aktie eingeforderte Betrag ordnungsgemäß eingezahlt werden und dem Vorstand endgültig zur freien Verfügung stehen.

    In der Anmeldung sind zusätzlich anzugeben

    • eine inländische Geschäftsanschrift,
    • Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung der Aktiengesellschaft erfolgt bei dem Registergericht am Sitz Ihrer Gesellschaft.

    Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte

    Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

    konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Herbstein - Hauptamt, Ordnungsamt und Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    36358 Herbstein

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 13:30 bis 18:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06643 9600-0

    Fax: 06643 9600-20

    E-Mail: info@stadt-herbstein.de

    Kontaktperson

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    Version

    Technisch geändert am 30.01.2026

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Hessenstraße
      Bus: Linie VB 5151

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 13:30 bis 18:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06643 9600-0

    Fax: 06643 9600-20

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    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Überweisung/Zahlschein
    • Lastschriftverfahren
    • Bargeldlose Zahlung
    • Bargeldzahlung
    • Überweisung
    • Lastschriftverfahren
    • SEPA-Lastschrift

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    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden


    Bezahlmöglichkeiten: Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.), SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.), Überweisung, Abbuchung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), Lastschrift, Barzahlung

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung
    • Gründungsurkunde mit Satzung
    • Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
    • im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
    • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
    • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes steht (Bankbestätigung)
    • Gründungsbericht
    • Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
    • Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2011

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abschrift Handelsregister, Kapitalgesellschaft, Handelsregistereintrag, Handelsregistereintragung, Aktien, HGB, Eintrag Handelsregister, Handelsregisternummer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019