Handelsregister Eintragung Aktiengesellschaft

    Aktiengesellschaft (AG) anmelden

    Beschreibung

    Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, das heißt eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Aktionäre können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Als juristische Person verfügt sie selbst über Rechte und Pflichten. Auch wenn die AG kein Gewerbe betreibt, zählt sie zu den Handelsgesellschaften, wodurch für sie die handelsrechtlichen Vorschriften der Kaufleute (Handelsgesetzbuch - HGB) gelten.

    Zu bestellen sind ein Vorstand, der aus mindestens einem Mitglied (beispielsweise dem alleinigen Aktionär) besteht und ein Aufsichtsrat mit mindestens 3 Mitgliedern. Für die Gründung muss der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, notariell beurkundet werden. Zudem muss die AG von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Gerichts angemeldet werden. Besondere Vorgaben zum Inhalt der Anmeldung enthält § 37 Aktiengesetz.

    Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die AG zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

    Bevor die AG angemeldet werden kann, muss der für jede Aktie eingeforderte Betrag ordnungsgemäß eingezahlt werden und dem Vorstand endgültig zur freien Verfügung stehen.

    In der Anmeldung sind zusätzlich anzugeben

    • eine inländische Geschäftsanschrift,
    • Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung der Aktiengesellschaft erfolgt bei dem Registergericht am Sitz Ihrer Gesellschaft.

    Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte

    Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

    konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
     

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstraße 13

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: Hollop, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung
    • Gründungsurkunde mit Satzung
    • Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
    • im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
    • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
    • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes steht (Bankbestätigung)
    • Gründungsbericht
    • Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
    • Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    HGB, Eintrag Handelsregister, Handelsregisternummer, Handelsregistereintragung, Handelsregistereintrag, Kapitalgesellschaft, Aktien, Abschrift Handelsregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)