Aktiengesellschaft (AG) anmelden
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, das heißt eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Aktionäre können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Als juristische Person verfügt sie selbst über Rechte und Pflichten. Auch wenn die AG kein Gewerbe betreibt, zählt sie zu den Handelsgesellschaften, wodurch für sie die handelsrechtlichen Vorschriften der Kaufleute (Handelsgesetzbuch - HGB) gelten.
Zu bestellen sind ein Vorstand, der aus mindestens einem Mitglied (beispielsweise dem alleinigen Aktionär) besteht und ein Aufsichtsrat mit mindestens 3 Mitgliedern. Für die Gründung muss der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, notariell beurkundet werden. Zudem muss die AG von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Gerichts angemeldet werden. Besondere Vorgaben zum Inhalt der Anmeldung enthält § 37 Aktiengesetz.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die AG zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Bevor die AG angemeldet werden kann, muss der für jede Aktie eingeforderte Betrag ordnungsgemäß eingezahlt werden und dem Vorstand endgültig zur freien Verfügung stehen.
In der Anmeldung sind zusätzlich anzugeben
- eine inländische Geschäftsanschrift,
- Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Anmeldung der Aktiengesellschaft erfolgt bei dem Registergericht am Sitz Ihrer Gesellschaft.
Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Adresse
Hausanschrift
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 611 32-0
Internet
Handlungsgrundlage(n)
- • §§ 1, 3, 14, 36, 37, 76, 95 Aktiengesetz (AktG)
- • § 12 Handelsgesetzbuch (HGB)
- • § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV)
- • Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)Für Sachverhalte, die vor dem 01.08.2013 anhängig oder Kosten und Gebühren, die vor dem 01.08.2013 fällig geworden sind, gilt die KostO (Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
- • Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019
Stichwörter
Handelsregistereintrag, Abschrift Handelsregister, Eintrag Handelsregister, Handelsregistereintragung, Handelsregisternummer, HGB, Kapitalgesellschaft, Aktien