Einstiegsgeld beantragen
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.
Beschreibung
Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.
Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.
Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.
Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:
- Langzeitarbeitslose,
- Alleinerziehende,
- Migrantinnen und Migranten,
- Ältere,
- gesundheitlich Beeinträchtigte,
- Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.
Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder
- das örtlich zuständige Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur und des kommunalen Trägers oder der zugelassene kommunale Träger)
- den zugelassenen kommunalen Träger
- Agenturen für Arbeit(Bundesagntur für Arbeit)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Rotenburg/Bebra
Adresse
Hausanschrift
Bismarckstr. 12
36179 Bebra
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Hersfeld-Land
Adresse
Hausanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06621 87-4602
E-Mail: hersfeld-land@hef-rof.de
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Hersfeld-Stadt
Beschreibung
Zuständig für: Allmershausen, Asbach, Bad Hersfeld, Beiershausen, Eichhof, Heenes, Hohe Luft, Johannesberg, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Petersberg, Sorga
Adresse
Hausanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Migration SGB II
Adresse
Hausanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06621 87-4406
Telefon Festnetz: 06621 87-4409
Telefon Festnetz: 06621 87-4421
E-Mail: migration-sgb2@hef-rof.de
Voraussetzungen
- Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
- Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
- Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
- Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
- Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- positive Bewertung des Jobcenters über
- Ihre persönliche Eignung,
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:
- Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
- Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
- Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
- Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.
Fristen
Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
- Informationen zum Einstiegsgeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Einstiegsgeld nach § 16b SGB II auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Informationen über das Einstiegsgeld für eine Beschäftigung auf der Internetseite der BA
- Informationen über die Unterstützung für eine Existenzgründung auf der Internetseite der BA
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.07.2023
Stichwörter
Einstiegsgeld, Unternehmensgründung, Existenzgründung, Selbstständigkeit, Start-up, Bürgergeld, Arbeitsaufnahme, Selbständigkeit, Geschäftsidee, ESG, Eingliederung