Geburt im Ausland beurkunden lassen
Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen.
Beschreibung
Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person
- ihren Wohnsitz hat oder
- ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.
Ansprechpartner
Stadt Immenhausen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Immenhausen, Bernhardt-Vocke-Straße (Stadion)
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Entenloch
Gebührenfrei
Parkplatz: Mariendorf, Heideweg
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Hallen- und Freibad
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Bahnhof
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Bürgerhaus
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Obere Bahnhofstraße
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Kasseler Straße (Friedhof)
Gebührenfrei
Parkplatz: Mariendorf, Gemeinschaftshaus
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Immenhausen, Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Steinweg
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Wolfsgarten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Mitte
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Faulbornsweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Waitzrodt
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Ahlberg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Mitte
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Triftweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Finkenweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Pascheburgstraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Mitte
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 172
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Serastraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Raiffeisen
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Abzweig Schwimmbad
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Siedlung
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Bahnhof
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 173
- Regionalbahn: Linie RT1
- Haltestelle: Immenhausen, Untere Bahnhofstraße
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Schulzentrum
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 172
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Kleebergstraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Süd
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Weidestraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Kampweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Friedhof
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Immenhäuser Straße
Linien:- Bus: Linie 171
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1154
34373 Immenhausen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE83 5205 1877 0000 0021 47
BIC: HELADEF1GRE
Bankinstitut: Stadtsparkasse Grebenstein
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE02 5209 0000 0063 1183 03
BIC: GENODE51KS1
Bankinstitut: Volksbank Kassel Göttingen
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE61 5205 0353 0100 0352 34
BIC: HELADEF1KAS
Bankinstitut: Kasseler Sparkasse
erforderliche Unterlagen
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die einzutragende Person selbst
- deren Eltern
- deren Kinder
- der oder die Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.
Kosten
Wenn ein hessisches Standesamt zuständig ist:
- Beurkundung im Geburtenregister: 47,00 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Ggf. erhöht sich die Gebühr, wenn weitere Urkunden zu prüfen sind.
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine Abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.
Nimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung vor, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland(Standesamt I in Berlin)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 20.10.2022
Stichwörter
Geburten, Mutter, Kind, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Anmeldung, Standesamtsangelegenheit, mehrsprachige Geburtsurkunde, Schwangerschaft, Standesamt, Beurkundung, Internationale Geburtsurkunde, Sohn, Frühgeburt, Geburt, Klapperstorch, Entbindung, Urkunde (Geburtsurkunde), Tochter, Nachwuchs, Bescheinigung Geburt, Geburtsanmeldung, Urkunde, Antrag Geburtsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtstag, Geburtsurkunde, Kindesanmeldung, Baby:Vater, Nachbeurkundung