Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person

    • ihren Wohnsitz hat oder
    • ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder
    • ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Greifenstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Team 2.1 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

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    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

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    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Gemeinde Greifenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
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    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die einzutragende Person selbst
    • deren Eltern
    • deren Kinder
    • der oder die Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.

    Kosten

    Wenn ein hessisches Standesamt zuständig ist:

    • Beurkundung im Geburtenregister: 47,00 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Ggf. erhöht sich die Gebühr, wenn weitere Urkunden zu prüfen sind.
    • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine Abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

    Nimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung vor, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. 
     

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geburten, Mutter, Kind, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Anmeldung, Standesamtsangelegenheit, mehrsprachige Geburtsurkunde, Schwangerschaft, Standesamt, Beurkundung, Internationale Geburtsurkunde, Sohn, Frühgeburt, Geburt, Klapperstorch, Entbindung, Urkunde (Geburtsurkunde), Tochter, Nachwuchs, Bescheinigung Geburt, Geburtsanmeldung, Urkunde, Antrag Geburtsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtstag, Geburtsurkunde, Kindesanmeldung, Baby:Vater, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)