Geburt im Ausland beurkunden lassen
Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen.
Beschreibung
Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person
- ihren Wohnsitz hat oder
- ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
(Forum am Rathaus)
Schulstraße 18
64342 Seeheim-Jugenheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Lena Metzner
Hausanschrift
Schulstraße 18
64342 Seeheim-JugenheimE-Mail: lena.metzner@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-252
Fax: 06257 990-487
Frau Mira Seeger
Hausanschrift
Schulstraße 18
64342 Seeheim-JugenheimE-Mail: mira.seeger@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-254
Fax: 06257 990-487
Frau Mirjam Sturm
Postanschrift
Schulstraße 18
64342 Seeheim-JugenheimE-Mail: mirjam.sturm@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-253
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Standesamt
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Schulstraße 18
64342 Seeheim-Jugenheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
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Frau Mira Seeger
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64342 Seeheim-JugenheimE-Mail: mira.seeger@seeheim-jugenheim.de
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Frau Lena Metzner
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Frau Mirjam Sturm
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Telefon Festnetz: 06257 990-253
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die einzutragende Person selbst
- deren Eltern
- deren Kinder
- der oder die Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.
Kosten
Wenn ein hessisches Standesamt zuständig ist:
- Beurkundung im Geburtenregister: 47,00 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Ggf. erhöht sich die Gebühr, wenn weitere Urkunden zu prüfen sind.
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine Abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.
Nimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung vor, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland(Standesamt I in Berlin)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 20.10.2022
Stichwörter
Entbindung, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburten, Beurkundung, Nachbeurkundung, Standesamtsangelegenheit, Geburtsbeurkundung, Kindesanmeldung, Geburtstag, Bescheinigung Geburt, Standesamtsangelegenheiten, Standesamt, Standesamt, Geburtsurkunde, Frühgeburt, Mutter, Nachwuchs, Urkunde (Geburtsurkunde), Baby:Vater, Klapperstorch, Antrag Geburtsurkunde, Tochter, Sohn, Urkunde, Kind, Anmeldung, Internationale Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde, Schwangerschaft, Geburt