• Cölbe (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Sterbefall im Ausland Beurkundung

Sterbefall im Ausland Beurkundung

Wenn Sie einen im Ausland eingetretenen Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

das Standesamt

  • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
  • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Fr: geschlossen

Ansprechpartner

Gemeinde Cölbe - Bau, Liegenschaften, Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Kasseler Straße 88

35091 Cölbe

Kontakt

Telefon: 06421 9850-0

Telefax: 06421 9850-38

E-Mail: gemeinde@coelbe.de

Internet

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gemeinde Cölbe - Hauptamt

Adresse

Hausanschrift

Kasseler Straße 88

35091 Cölbe

Kontakt

Telefon: 06421 9850-77

Telefax: 06421 9850-28

E-Mail: hauer@coelbe.de

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunde

War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

  • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind:

  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

Kosten

Für die Beurkundung eines Sterbefalls fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat; gegebenenfalls fallen weitere Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

Version

Technisch erstellt am 22.11.2011

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Sterbefall, Sterbeurkunde, Nachbeurkundung im Inland, Erstbeurkundung, Trauerfall, Sterbefall im Ausland, Sterberegister, Nachbeurkundung, Erstregistrierung, Beurkundung, Todesfall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019