Sterbefall im Ausland Beurkundung
Wenn Sie einen im Ausland eingetretenen Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Fr: geschlossen
Ansprechpartner
Gemeinde Breidenbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Kontaktperson
Frau Christiane Becker
Telefon Festnetz: 06465 68-32
E-Mail: c.becker@breidenbach.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, Überweisung, Paypal, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Überweisung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Barzahlung), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.))
Stichwörter
Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand
Gemeinde Breidenbach - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
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Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Kontaktperson
Frau Andrea Berghof
Frau Doris Mutschler
Herr Markus Beck (Leitung Hauptamt)
Frau Susanne Reuter
Postanschrift
Bachstr. 4-14
35236 Breidenbach
Telefon Festnetz: 06465 68-24
E-Mail: s.reuter@breidenbach.de
Frau Kirsten Hüber
Frau Miriam Walter
Postanschrift
Bachstr. 4-14
35236 Breidenbach
E-Mail: gemeindepflege@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-53
Internet
Stichwörter
Allgemeine Verwaltung, Ausbildung, Ausbildungsplätze, Behördenleitung, Bewerbungen, Brandschutz, Freibad, Fundbüro, Gemeindeorgane, Gremien, Hauptamt, Mängelmelder, Personal, Personalabteilung, Personalamt, Personalverwaltung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Seniorenfreizeit, Stellenangebote, Stellenbewerbungen, Verwaltung, Verwaltungsorganisation, Verwaltungspersonal, Vorzimmer, Wahlangelegenheiten, Wahlen, Wahlen und Statistik
erforderliche Unterlagen
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Kosten
Für die Beurkundung eines Sterbefalls fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat; gegebenenfalls fallen weitere Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Sterbefall im Ausland, Trauerfall, Todesfall, Beurkundung, Erstbeurkundung, Nachbeurkundung im Inland, Sterbeurkunde, Sterbefall, Nachbeurkundung, Sterberegister, Erstregistrierung