Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Wenn Sie einen im Ausland eingetretenen Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    das Standesamt

    • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
    • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

    In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
    Fax: + 49 30 - 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr: geschlossen

    Ansprechpartner

    Gemeinde Buseck - Fachdienst Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 15

    35418 Buseck

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Schlosshof
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kulturzentrum
      Linien:
      • Bus: Linie 25

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 14:00 -16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:
    Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

    Dokumente der oder des Verstorbenen:

    • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
    • Geburtsurkunde

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Kosten

    Für die Beurkundung eines Sterbefalls fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat; gegebenenfalls fallen weitere Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Nachbeurkundung im Inland, Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde, Beurkundung, Sterbefall, Todesfall, Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Sterberegister, Trauerfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)