Familienzentrum Förderung

    Förderung von Familienzentren in Hessen

    Beschreibung

    Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information.

    Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien.

    Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und kann bis zu 12.000,00 Euro pro Einrichtung und Jahr betragen.
     

    Zuständigkeit

    Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.

    Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.
     

    Ansprechpartner

    Für Weilmünster wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge auf eine Förderung sind bis zum 1. März des jeweiligen Förderjahres einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 05.10.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Förderung, Bildung, Familienzentrum, frühkindliche Erziehung, Familienzentren, Familie, Kinder, Eltern, Eltern-Kind-Zentren, Betreuung, Eltern-Kind-Zentrum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)