Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Beschreibung
Beruflich oder wissenschaftlich hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten. - nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern
Ansprechpartner
Ausländerbehörde
Aktuelles
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine weltoffene Stadt. Hier wohnen, studieren und arbeiten circa 71.000 ausländische Staatsangehörige – für deren aufenthaltsrechtlichen Belange ist die Ausländerbehörde zuständig.
Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde beraten Sie bei Ihren Anliegen und helfen bei der Erledigung der Formalitäten.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Willy-Brandt-Allee
Linien:- Bus: Linie 5, 8, 15, 18 und 38
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lift vom EG in den 1. Stock
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen finden nur mit einem Termin statt.
Bitte sehen Sie von einer Vorsprache ohne einen Termin ab, da ohne einen Termin kein Einlass gewährt wird.
Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte den Link Terminanfrage Ausländerbehörde | Landeshauptstadt Wiesbaden
Bitte beachten Sie, dass wir nur Termine an Personen mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden vergeben.
Aufenthaltsgestattung (Asyl)
Sie müssen für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung (Asyl) keinen Termin vereinbaren.
Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung (Asyl) kommen Sie bitte zu den folgenden offenen Sprechzeiten zu uns: Montag und Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr, Zimmer 001 (Erdgeschoss). Bitte bringen Sie Ihre aktuelle Aufenthaltsgestattung mit.
Erreichbarkeit
Zusätzlich können Sie uns montags, dienstags und freitags zwischen 8 und 11 Uhr und mittwochs zwischen 14 und 17 Uhr über unsere Servicehotline 0611/31–3657 erreichen oder uns jederzeit eine E-Mail schreiben an auslaenderbehoerde@wiesbaden.de Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
ABH, Ausländer, Ausländeramt
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
- der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 391,00 Euro) zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
- § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
- § 284 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten)
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung beträgt 147 € (die Hälfte ist bei Antragstellung zu zahlen).
Hinweise (Besonderheiten)
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Für Staatsangehörige von Kroatien gelten Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit einholen.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Unbefristeter Aufenthaltstitel, Ausländer, Niederlassungserlaubnis, Wissenschaftler, Visum, Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausländeramt, Hochqualifizierte Ausländer, Forscher, Berufstätigkeit