Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
    99108048020000

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf Antrag um fünf Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Verkehr - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4
    64521 Groß-Gerau

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    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 989-84300(Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.)

    Fax: 06152 989-117

    E-Mail: feb@kreisgg.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
    • Bei D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins sollte rechtzeitig gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2011
    Technisch geändert am 06.02.2026

    Stichwörter

    Lkw-Führerschein, Busführerschein, Fuhrerschein, befristeter Führerschein, Führerschein verlängern, C- Klassen, D- Klassen, Fahrerlaubnis, Führerschein, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019