Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf Antrag um fünf Jahre verlängern.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
ausschließlich nach Terminvereinbarung (siehe Onlinedienste)
Hinweis: Alle weiteren Informationen und Hinweise erhalten Sie in der Folge per EmailKontakt
Telefax: 06151 133587
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellungdarf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweise für Darmstadt: Verlängerung Fahrerlaubnis
- Antragsformular (siehe Kästchen "Formulare" rechts)
- Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung
- Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
- Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- ggf. Nachweis Module (35 Std.) (im Original)
für die Klassen C, C1, CE, C1E:
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre - im Original
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr - im Original
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation - im Original
für die Klassen D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart „0“) beim Einwohnermeldeamt – die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre - im Original
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr - im Original
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation - im Original
Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
- Antragsformular (siehe Kästchen "Formulare" rechts)
- Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung
- Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
- Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- ggf. Nachweis Module (35 Std.) (im Original)
für die Klassen C, C1, CE, C1E:
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als zwei Jahre - im Original
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als ein Jahr - im Original
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation - im Original
für die Klassen D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0") beim Einwohnermeldeamt - die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als zwei Jahre - im Original
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als ein Jahr - im Original
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation - im Original
Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
- Bei D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 24 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise für Darmstadt: Verlängerung Fahrerlaubnis
48,90 Euro (bei Eintragung Schlüsselzahl 95 zuzüglich 28,60 Euro)
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
48,90 Euro (bei Eintragung Schlüsselzahl 95 zuzüglich 28,60 Euro)
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins sollte rechtzeitig gestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020
Stichwörter
Fuhrerschein, Führerschein, Busführerschein, Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, C- Klassen, befristeter Führerschein, Verlängerung, Führerschein verlängern, D- Klassen